Rückblick auf AML-Verordnungen 2024 und 2025

Default Thumbnail

Kernaussagen:
  • Die EU-KI-Verordnung, die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation, MiCAR), die Verordnung über die digitale operationale Resilienz (DORA), die Finalisierung von Basel III, der europäische einheitliche Zugangspunkt (European Single Access Point, ESAP) sowie die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) wurden 2024 verabschiedet, um Transparenz, Resilienz und Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor zu stärken.

  • Das EU-Geldwäschepaket trat 2025 in Kraft und stand im Mittelpunkt der aufsichtsrechtlichen Entwicklungen des Jahres.

  • Ein Großteil der aufsichtsrechtlichen Trends des Jahres 2025 ergab sich aus den im EU-Geldwäschepaket vorgesehenen Änderungen.

  • Um mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten, müssen Unternehmen KI-basierte aufsichtsrechtliche Lösungen einsetzen, die wirksame und ressourceneffiziente Compliance ermöglichen.

Mit dem Übergang von 2024 zu 2025 sahen sich Finanzinstitute mit einem sich rasant wandelnden aufsichtsrechtlichen Umfeld konfrontiert. Angesichts strengerer Aufsicht und weitreichender neuer Vorgaben war es entscheidend, diesen Entwicklungen zu entsprechen und operative Resilienz und Compliance sicherzustellen.

Werfen wir einen Blick auf einige der Veränderungen, welche die Jahre 2024 und 2025 geprägt haben.

2024: Ein entscheidendes Jahr für die Weiterentwicklung der Regulierung

Die Einführung neuer Technologien führt zur Entwicklung innovativer digitaler Produkte, zum stärkeren Fokus auf operative Resilienz und Cyber-Sicherheit sowie zur Harmonisierung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Hierzu gehört auch die EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisungen (IPR).

Kernregulierung 2024:

  • EU-KI-Verordnung1: Aufsichtsbehörden fördern den Einsatz künstlicher Intelligenz in aufsichtsrechtlicher Technologie. Im Juni 2024 wird die EU-KI-Verordnung verabschiedet, die für alle Finanzinstitute gilt, die KI einsetzen, sowie für Drittanbieter. Ab diesem Jahr überwachen die europäischen Aufsichtsbehörden (u.a. EBA, EIOPA und ESMA) die Vorgaben zum Governance- und Risiko-Management im Rahmen der KI-Compliance.

  • Vrordnung über Märkte für Krypto-Werte (MiCAR)2: Aufsichtsbehörden betrachten digitale und kryptobasierte Vermögenswerte zunehmend als eigenständige Anlageklasse. MiCAR tritt 2023 in Kraft. Die Vorschriften für auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierende Vermögenswerte, darunter durch reale Vermögenswerte besicherte Token und Stablecoins, gelten seit Juni 2024. Bis zum Jahresende treten auch die übrigen EU-Regelungen für digitale Vermögens- und Krypto-Werte in Kraft.

  • Finalisierung von Basel III: Die im September 2024 veröffentlichten überarbeiteten Leitlinien erhöhten die Kapitalanforderungen für global systemrelevante Banken (G-SIBs) mit Vermögenswerten von mehr als 100 Milliarden USD um durchschnittlich 9%. Für die übrigen Banken stiegen sie um 3-4%. Ziel dieser Maßnahmen ist die Stärkung der Widerstandsfähigkeit des globalen Finanzsystems.

  • Verordnung über die digitale operationale Resilienz (DORA)3: Mit Einführung neuer Technologien und größerer Datentransparenz gewinnen auch Datenschutz und Cyber-Sicherheit weiter an Bedeutung. Die seit Januar 2025 geltende Verordnung soll Finanzinstitute besser vor Cyberbedrohungen schützen und ihre digitale operationale Resilienz stärken. DORA führt klare Vorgaben für das Risiko-Management, die Meldung von Vorfällen, Resilienztests sowie die Überwachung von Risiken durch externe IKT-Dienstleister ein.

  • Offenlegungsverordnung (SFDR)4: Mit dem Ziel, Greenwashing zu bekämpfen und die Transparenz nachhaltiger Investitionen zu verbessern, beginnt 2024 die Umsetzung der SFDR. Im Mai fordern die europäischen Aufsichtsbehörden die nationalen Behörden dazu auf, gegen Verstöße vorzugehen. Die französische Finanzmarktaufsicht AMF (Autorité des Marchés Financiers) verhängt daraufhin ihre erste Geldbuße.

  • Europäischer einheitlicher Zugangspunkt (ESAP)5: Der seit Januar 2024 geltende ESAP bündelt sämtliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Information auf einer zentralen Plattform. Die Umsetzungsleitlinien wurden im Oktober 2024 von den drei europäischen Aufsichtsbehörden veröffentlicht. Die Plattform soll der Öffentlichkeit ab Juli 2027 zur Verfügung stehen.

Das EU-Paket zur Geldwäscheprävention und seine Bedeutung für das Jahr 2025

Das EU-Geldwäschepaket von 2025 steht im Mittelpunkt der aufsichtsrechtlichen Entwicklungen. Die umfassende Reform der Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) betrifft sämtliche Compliance-Bereiche, darunter die erweiterte Sorgfaltspflicht (EDD), die Transparenz wirtschaftlich Berechtigter sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Das AML-Paket soll der international zunehmenden Finanzkriminalität entgegenwirken. Eine Untersuchung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) ergab 2023, dass Betrug und Unregelmäßigkeiten über 1,2 Milliarden EUR ausmachten.⁶ Europa ist u.a. durch moderne Technologie begünstigten Anlagebetrug, Phishing, Online-Finanzbetrug und Betrugsmodellen betroffen.

INTERPOL Secretary General Jürgen Stock:

„Wir erleben derzeit einen epidemieartigen Anstieg von Finanzbetrug. Mit der Weiterentwicklung von künstlicher Intelligenz und Krypto-Währungen wird sich die Situation ohne rasche Gegenmaßnahmen weiter verschärfen.“7
Schlaglicht auf das AML-Paket8:
  • Neue Aufsichtsbehörde: Die in Frankfurt ansässige Behörde zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) beaufsichtigt grenzüberschreitend tätige Finanzinstitute mit hohem Risikoprofil, damit die Geldwäschevorschriften in der gesamten EU einheitlich angewendet werden. Bei Verstößen kann die AMLA Sanktionen gegen Unternehmen verhängen.

  • Einheitliches AML-Regelwerk: Das EU-Geldwäschepaket umfasst ein einheitliches AML-Regelwerk, das die Vorschriften zur Geldwäscheprävention für alle betroffenen Institute harmonisiert und Unterschiede bei ihrer Anwendung in den einzelnen Mitgliedstaaten vermeidet.  

  • Harmonisierte und strenge Sorgfaltspflicht: Für sämtliche Transaktionen mit hohem Risiko gilt künftig die erweiterte Sorgfaltspflicht (EDD). Für Fälle mit geringem Risiko kommen dagegen vereinfachte Vorgaben zur Anwendung, die rechtsordnungsübergreifend eingesetzt werden können. Auch die allgemeinen Sorgfaltspflichten werden verschärft, z.B.die Überprüfung wirtschaftlich Berechtigter anhand verlässlicher Quellen, die umfassende Risikobewertung von Zweck und Art der Geschäftsbeziehung sowie die kontinuierliche Überwachung. Die aktualisierten Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin (AuA 2.0) machen seit Juli 2025 neben Sanktionsprüfungen und Länderrisikoprofilen auch das Screening negativer Medienberichte verpflichtend.

  • Transparente wirtschaftliche Berechtigung: Das EU-Geldwäschepaket zielt darauf ab, die Überprüfung wirtschaftlich Berechtigter und deren transparente Offenlegung in allen Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Dies soll verhindern, dass Kriminelle komplexe Unternehmensstrukturen nutzen, um ihre Identität zu verschleiern.

  • Erweiterter Anwendungsbereich: Das neue EU-Geldwäschepaket reguliert Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, Crowdfunding-Plattformen, Hypothekenkreditgeber und Vermittler von Verbraucherkrediten. Hierdurch sollen die steigenden Geldwäscherisiken für neuartige Finanzdienstleistungen eingedämmt werden.

  • Begrenzte Bargeldtransaktionen: Die neue Verordnung führt für alle Mitgliedstaaten eine Obergrenze von 10.000 EUR für Barzahlungen ein, auch beim Erwerb hochwertiger Güter wie Kunstwerken oder Immobilien. Die Mitgliedstaaten können als Obergrenze nach eigenem Ermessen einen niedrigeren Betrag festlegen.
  • In Deutschland müssen bei Transaktionen oberhalb dieses Betrags u.a. die Identität der beteiligten Person sowie die Herkunft der Mittel nachgewiesen werden.

  • Zentrale Bankkontenregister: Der EU-Rahmen zur Geldwäscheprävention sieht in jedem Mitgliedstaat zentrale Bankkontenregister vor, die Information über Kontoinhaber und den Standort der Konten bündeln. Auf diese Register können die nationalen Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Units, FIUs) sowie weitere zuständige Behörden in der EU zugreifen. Ziel ist erhöhte Transparenz, leichtere Erkennung verdächtiger Finanzaktivitäten, grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie stärkerer Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten.

Die wichtigsten regulatorischen Trends für 2025

Ein Großteil der aufsichtsrechtlichen Entwicklungen dieses Jahres iat auf das EU-Geldwäschepaket zurückzuführen. Die schrittweise Einführung der AMLA bildet hierbei einen neuen aufsichtsrechtlichen Rahmen für die Finanzinstitute.

Wesentliche Entwicklungen:

  • Nichtfinanzinstitute im Fokus: Um die aufsichtsrechtlichen Herausforderungen des Jahres 2025 zu bewältigen, benötigen Finanzinstitute eine Lösung, die Compliance-Prozesse vereinheitlicht, künstliche Intelligenz für die Echtzeitüberwachung nutzt und die Beachtung komplexer, sich kontinuierlich ändernder Vorschriften vereinfacht.

  • KI in aufsichtsrechtlicher Technologie: Ab 2025 gelten strengere Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche für die Immobilienbranche, den Handel mit Luxusgütern und Kunst sowie den Glücksspielsektor. Auch Krypto-Währungen, dezentrale Finanzdienstleistungen (DeFi) und digitale Vermögenswerte sind von den neuen Regelungen betroffen. Besonders relevant ist die Travel Rule für grenzüberschreitende Krypto-Transaktionen.

  • Verbesserte Überprüfung der wirtschaftlichen Berechtigten: Die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter mittels verlässlicher Daten von Drittanbietern und die regelmäßige Aktualisierung der Angaben, gestützt durch zentrale Register, werden zum Standard.

  • Zusammenarbeit bei der Regulierung: Aus dem EU-Geldwäschepaket ergeben sich einheitliche AML-Vorschriften, zentrale Register und eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Auch die internationale Kooperation spielt eine entscheidende Rolle beim Verhindern von Finanzdelikten.

  • Dynamische Sanktionsliste: Risikobasierte Echzeitsanktionsprüfung wird Standard, um die häufigen Aktualisierungen von Sanktionslisten infolge geopolitischer Ereignisse zu bewältigen. Finanzinstitute müssen einen risikobasierten Ansatz verfolgen, um trotz strenger aufsichtsrechtlicher Vorgaben wie der EU-Verordnung zu Echtzeitzahlungen effizient arbeiten zu können.  

  • eKYC und digitale IDs: Für ein effizientes Kunden-Onboarding wird die digitale Identitätsprüfung entscheidend. Infolgedessen entstehen weitere Leitlinien, die sich an eKYC-Standards orientieren und einen stärkeren Schwerpunkt auf Datensicherheit und Maßnahmen zur Betrugsprävention legen.
  • Einheitlicher Ansatz zur Betrugs– und Geldwäscheprävention: Das übergeordnete Leitmotiv des EU-Geldwäschepakets ist die Standardisierung und die Etablierung eines einheitlichen Ansatzes. Dieser Fokus erstreckt sich auch auf die stärkere Verzahnung von Betrugs- und Geldwäscheprävention und fördert so die ganzheitliche Verhinderung von Finanzdelikten.

Unverzichtbare Werkzeuge für aufsichtsrechtliche Technologie 2025 

Seitens der Aufsichtsbehörden gibr es deutliche Anstöße, KI-basierte Technologielösungen einzuführen, um die Compliance effizienter zu machen und für die Anpassungsfähigkeit an die seit 2025 geltenden Vorschriften zu sorgen. Dies sind die wichtigsten Instrumente, die Finanzinstitute benötigen:

  • KI-gesteuerte Überwachung von Transaktionen bei der Geldwäscheprävention: Aufsichtsbehörden halten Finanzinstitute nachdrücklich dazu an, KI-gesteuerte Lösungen einzusetzen, um Compliance-Prozesse effizienter zu machen und für die Anpassungsfähigkeit an aufsichtsrechtliche Entwicklungen des Jahrs 2025 zu sorgen.
  • Zu den wichtigsten Instrumenten, die Finanzinstitute zur Beachtung kommender Änderungen benötigen, gehören:

  • Automatisierung von Compliance-Aufgaben: Die Automatisierung von Aufgaben wie Onboarding, Sanktionsprüfung, Screening negativer Medienberichte, intelligenter Namensabgleich, Verwaltung von Arbeitslisten mit Auffälligkeiten, Berichtserstellung sowie die Protokollierung von Wirtschaftsprüfungen wird verpflichtend, um Effizienz und Effektivität von Compliance-Prozessen zu verbessern.

  • Einheitliche Compliance-Plattformen: Da Betrugs- und Geldwäscheprävention sich zusehends miteinander verzahnen, benötigen Unternehmen zentrale Systeme, die alle Compliance-Funktionen bündeln und schnelle, fundierte Entscheidungen ermöglichen.

  • Risikobasierter Ansatz: Finanzinstitute müssen einen konsequent risikobasierten Compliance-Ansatz entwickeln und dynamische Risikobewertungen einsetzen, um Betrug und Geldwäsche im Augenblick ihres Entstehens zu erkennen und ihr Geschäft wirksam zu schützen.

  • Automatisiertes Screening von negativen Medienberichten: Mit der zunehmenden Verbreitung von Echtzeittransaktionen müssen Unternehmen negative Medienberichte nicht nur beim Onboarding und während des KYC-Prozesses screenen, sondern während der gesamten Kundenbeziehung. Hierzu brauchen sie eine dynamische, durch generative KI gesteuerte Automatisierung, die negative Medienberichte sofort erkennt und Warnungen auslöst.

  • Fortgeschrittene Datenanalyse und Visualisierung: Compliance-Beauftragte benötigen nicht nur fortschrittliche Datenanalyse, Mustererkennung sowie prädiktive Analyse, sondern auch intelligente Visualisierungswerkzeuge wie die Verknüpfungsanalyse, die komplexe wirtschaftliche Netzwerke analysiert, Strukturen wirtschaftlich Berechtigter aufdeckt und schnelle Reaktion ermöglicht.

  • Verbesserte Sensibilität und Schulung: Die Förderung einer starken Compliance-Kultur hat für Aufsichtsbehörden höchste Priorität. Für Unternehmen bedeutet dies, ihre Mitarbeitenden mit dem erforderlichen Wissen über sich ändernde Vorschriften und neuste Methoden der Finanzkriminalität sowie mit den Fähigkeiten für den wirksamen Einsatz KI-gesteuerter Lösungen im Bereich aufsichtsrechtlicher Technologie auszustatten. Dieser doppelte Fokus verbessert die Produktivität und Ergebnisse der Compliance.

Mit Siron®One in die Zunkunft

Um die aufsichtsrechtlichen Herausforderungen anzugehen, benötigen Finanzinstitute eine Lösung, die Compliance-Prozesse vereinheitlicht, künstliche Intelligenz für die Echtzeitüberwachung nutzt und die Einhaltung komplexer, sich kontinuierlich ändernder Vorschriften vereinfacht.

Mit fortschrittlichen Datenanalysen und KI-gestützten Entscheidungsprozessen deckt Siron®One diese Anforderungen ab und sorgt dafür, dass Unternehmen den aufsichtsrechtlichen Entwicklungen stets den entscheidenden Schritt voraus sind.

Haben wir Ihr Interesse an einer Demo geweckt?

Quellen:

  1. https://finance.ec.europa.eu/regulation-and-supervision/consultations-0/targeted-consultation-artificial-intelligence-financial-sector_en
  2. https://finance.ec.europa.eu/digital-finance/crypto-assets_en
  3. https://www.digital-operational-resilience-act.com/
  4. https://finance.ec.europa.eu/sustainable-finance/disclosures/sustainability-related-disclosure-financial-services-sector_en
  5. https://www.european-financial-data-space.com/European_Single_Access_Point_(ESAP).html
  6. https://anti-fraud.ec.europa.eu/media-corner/news/olaf-investigations-find-over-eu12-billion-affected-fraud-and-irregularities-2024-06-18_en
  7. https://www.interpol.int/en/News-and-Events/News/2024/INTERPOL-Financial-Fraud-assessment-A-global-threat-boosted-by-technology   
  8. https://finance.ec.europa.eu/financial-crime/anti-money-laundering-and-countering-financing-terrorism-overview_en