Kernaussagen:
- Die EU-Verordnung zu Sofortzahlungen (IPR) trat im Januar 2025 in Kraft und schreibt Sofortüberweisungen binnen 10 Sekunden vor.
- Banken und andere Zahlungsdienstleister (PSPs) mussten bis zum 9. Januar 2025 in der Lage sein, Sofortzahlungen entgegenzunehmen und bis zum 9. Oktober 2025, solche auch selbst auszuführen.
- PSPs müssen täglich ihren Kundenstamm überprüfen, in einigen Rechtsordnungen sogar mehrmals am Tag.
- Echtzeitzahlungslösungen sind hierzu unverzichtbar, da sie der doppelten Herausforderung gerecht werden müssen, Transaktionen sofort zu verarbeiten und Finanzdelikte im Augenblick ihres Entstehens zu verhindern.
- Banken und Zahlungsdienstleister benötigen skalierbare, ausfallsichere und KI-gesteuerte Systeme, die große Transaktionsvolumina bewältigen, falsch-positive Treffer minimieren und Daten systemübergreifend problemlos integrieren.
- Jenseits technologischer Modernisierungen müssen Finanzinstitute einen proaktiven, risikobasierten Ansatz verfolgen, um Compliance- und Echtzeitanforderungen entsprechen zu können.
Die Verordnung zu Sofortzahlungen (IPR), die im März 2024 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet wurde und seit Januar 2025 gilt, ist ein Paradigmenwechsel im Zahlungsverkehr des europäischen Wirtschaftsraums. Durch obligatorische Sofortüberweisungen von bis zu 100.000 EUR binnen 10 Sekunden zielt die Verordnung darauf ab, die Zahlungsgeschwindigkeit und den Komfort für Privatkunden und Unternehmen zu verbessern.
Diese ehrgeizige Verordnung stellt die Finanzbranche jedoch vor erhebliche Herausforderungen. Banken und andere Zahlungsdienstleister (PSPs) im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) mussten ihre Systeme bis zum 9. Januar 2025 so anpassen, dass sie Sofortzahlungen empfangen und bis zum9. Oktober 2025 auch selbst ausführen konnten.1
Angesichts des engen Zeitplans und der weitreichenden Auswirkungen hatten viele Finanzinstitute Schwierigkeiten, die Änderungen umzusetzen.
Sind Sie also startklar? Lassen Sie uns die Ausgangslage näher betrachten.
Die weitreichenden Auswirkungen der EU-Verordnung zu Sofortzahlungen
Mit der Verordnung über Sofortzahlungen will Europa zu seinen globalen Konkurrenten aufschließen. Weltweit verfügen schon über 100 Länder über Sofortzahlungssysteme, darunter auch Britannien, das diese bereits 2021 eingeführt hat. Die IPR soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten stärken, Transaktionen für die Nutzer vereinfachen und das Wachstum der eingebetteten Finanzdienstleistungen in der EU fördern, die mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 14,5 % expandieren.2
Initiativen wie Open Banking und PSD3, P2P-Zahlungen (Peer-to-Peer), Banking-Apps sowie Finanztechnologieunternehmen mit Schwerpunkt auf mobilen Zahlungen treiben die Verbreitung von Sofortzahlungen voran, die bis 2028 voraussichtlich 22% aller weltweiten Transaktionen ausmachen werden.3
Da Kunden und Unternehmen zusehends erwarten, dass Transaktionen in Echtzeit abgewickelt werden, wächst der Druck auf Finanzinstitute, Zahlungen nicht nur sofort zu verarbeiten, sondern auch Finanzdelikte im Augenblick ihres Entstehens zu erkennen und zu verhindern.
Für Banken und Zahlungsdienstleister bedeutet diese doppelte Herausforderung – die Einführung von Echtzeitzahlungslösungen sowie die Gewährleistung robuster Systeme zur sofortigen Prävention von Finanzdelikten – eine erhebliche Verlagerung der operativen Prioritäten.
Verpflichtende Änderungen durch die EU-Verordnung zu Sofortzahlungen und deren Auswirkungen
Die Europäische Zentralbank hat folgende Bestimmungen erlassen, die alle Banken und sonstige Zahlungsdienstleister beachten müssen1:
- Der Druck der 10 Sekunden: Alle Zahlungsdienstleister (PSPs) müssen Sofortüberweisungen senden und empfangen können. Von der Einleitung der Transaktion bis zum Zahlungseingang haben die Zahlungsdienstleister 10 Sekunden Zeit, um den gesamten Zahlungsablauf abzuschließen, eine ordnungsgemäße Validierung sicherzustellen und Finanzdelikte zu verhindern.
- Keine zusätzlichen Gebühren:PSPs dürfen für Sofortüberweisungen keine höheren Gebühren erheben als für andere Überweisungen. Da die Kosten für die Bereitstellung rund um die Uhr von den Zahlungsdienstleistern getragen werden, wird der Kontrolle der Kosten für die Umsetzung der neuen Verordnung und der Effizienzsicherung entscheidende Bedeutung zukommen.
- Kostenlose Überprüfung des Zahlungsempfängers: Zahlungsdienstleister müssen eine kostenlose Überprüfung des Empfängers anbieten und vor der Autorisierung sicherstellen, dass der Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Eindämmung von Zahlungsbetrug.
- Nicht ganz so vereinfachte Sanktionsprüfung:Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, ihren Kundenstamm täglich mit allen aktiven EU-Sanktionen abzugleichen. Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung kann zu Geldbußen bei den an einer Sofortüberweisung beteiligten Anbietern führen. Die Umsetzung der Verordnung kann zudem je nach EU-Rechtsordnung variieren. In einigen Ländern werden Kunden einmal täglich mit der EU-Sanktionsliste abgeglichen, während andere die neuste Watchlist verwenden müssen, was mehrfachen täglichen Abgleich erforderlich macht.
- Unvorhersehbare Spitzen und Tiefpunkte: Zahlungsdienstleister müssen von herkömmlichen Sammelzahlungen und der Abwicklung von Zahlungen mit zukünftigem Datum auf sofortige Abwicklung umstellen, was es schwieriger macht, Transaktionsspitzen vorherzusagen und wann sich diese einstellen. Daher benötigen sie Systeme, die große Transaktionsvolumina je nach Bedarf schnell und in großem Umfang verarbeiten können.
Sie sind startklar für EU-IPR, wenn Ihr System folgende Anforderungen erfüllt
Die EU-Richtlinie über Zahlungsdienste (IPR) ist ein klares Signal an Banken und Zahlungsdienstleister, ihre internen Systeme zu stärken, um große Transaktionsvolumina zügig abzuwickeln, Ausfallzeiten zu reduzieren, Daten systemübergreifend zu integrieren und Finanzdelikte im Augeblick ihrer Entstehung zu unterbinden. Das System muss zudem skalierbar, widerstandsfähig, sicher sowie benutzer- und wartungsfreundlich sein.
Dies stellt eine große Herausforderung dar, wie Branchenstudien zeigen: EU-weit bieten 33%4 der Banken keine Sofortüberweisungsdienste an, nur 13%3 der EU-Banken verfügen über die technischen Voraussetzungen, und nur 5%3 der Banken können als Vorreiter bei der Einführung von Sofortzahlungen gelten.
Um für die ab Januar 2025 geltende EU-Verordnung über Sofortzahlungen gerüstet zu sein, muss Ihr System folgende Anforderungen erfüllen:
- Risikoprofile für alle Kunden erstellen: Jeder Kunden erhält während des Onboardings einen auf seinem Profil basierenden Risiko-Score, der bei neuer Information, z.B. Daten aus der Transaktionshistorie, Verhaltensanalysen, aktualisierte Beobachtungslisten und Länderrisikoeinstufungen dynamisch aktualisiert wird.
- Auf Auslösern fußende fortlaufende KYC-Prüfung: Ein risikobasierter Ansatz umfasst die Einführung einer dynamischen KYC-Prüfung, die immer dann greift, wenn Risikoprofile aktualisiert oder Risikobewertungen geändert werden.
- Moderner Namensabgleich zur Minimierung falsch-positiver Treffer: Da letztere bis zu 95% aller Auffälligkeiten ausmachen, stellt der Namensabgleich eine große Herausforderung für Sofortzahlungen dar, insbesondere innerhalb der strengen Bearbeitungsfrist von 10 Sekunden. KI-gesteuerter intelligenter Namensabgleich ist daher von entscheidender Bedeutung, denn er filtert irrelevante Auffälligkeiten zügig heraus, identifiziert tatsächliche Übereinstimmungen präzise und führt die Namensprüfung mit beispielloser Schnelligkeit durch.
- Kontinuierliche Überwachung: Wenn Transaktionen regelmäßig rund um die Uhr überwacht werden, können Unstimmigkeiten sofort erkannt, betrügerische Transaktionen gestoppt und Finanzdelikte verhindert werden.
- Integrierte Daten: Daten aus Zahlungssystemen und anderen Geschäftsbereichen werden synchronisiert und mit statischen Kundenprofildaten sowie aktuellen Daten aus Watchlists und negativen Medienberichten zusammengeführt.
- Kontext für jede Transaktion: Kontextinformation zum Transaktionsverlauf, dynamischen Risikobewertungen und integrierten Daten stehen Ihnen an einem Ort zur Verfügung, sodass Sie Transaktionen jenseits bloßer Zahlen interpretieren und binnen Sekunden die richtige Entscheidung treffen können.
Ein proaktiver Ansatz in Bezug auf geistige Eigentumsrechte und alle künftigen Vorschriften
Der durch die EU-Verordnung zu Sofortzahlungen verursachte Arbeitsaufwand , von der Überwachung von Transaktionen rund um die Uhr bis zum täglichen Abgleich von Kundendaten mit Sanktionslisten, verdeutlicht, wie wichtig fortschrittliche Technologien für die Beachtung aufsichtsrechtlicher Vorschriften sind.
Altsysteme lassen sich weder skalieren, um dem Anstieg des Volumens von Echtzeittransaktionen gerecht zu werden, noch lässt sich mit ihnen ohne enormen personellen Aufwand täglich ein Sanktions-Screening durchführen. Die Nachrüstung herkömmlicher Systeme gemäß den neusten aufsichtsrechtlicher Anforderungen führt zudem zu unvertretbar hohen Gesamtbetriebskosten. Banken und Zahlungsdienstleister benötigen cloud-basierte, modulare, containerisierte und flexible Compliance-Lösungen, die KI, maschinelles Lernen und andere fortschrittliche Technologien einsetzen, um jetzigen und zukünftigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Abgesehen von der Schließung der Technologielücke müssen Banken auch ihre Arbeitsprozesse weiterentwickeln und einen proaktiveren, risikobasierten Ansatz verfolgen, um den Anforderungen der Verbraucher an Echtzeitdienste zu entsprechen und Finanzdelikte in Augenblick ihres Entstehens zu unterbinden. In einem Interview mit ITWeb South Africa weist IMTF-Co-CEO Dr. Sebastian Hetzler hierauf hin: “Wir müssen davon ausgehen, dass auch die Finanzkriminalität zusehends mit der Geschwindigkeit von Echtzeittransaktionen Schritt hält und Kriminelle Schlupflöcher finden und neue Infrastrukturen ausnutzen.”5 Um in Echtzeit agieren zu können, müssten Banken und Zahlungsdienstleister „sofort einen einzelnen Vorgang kontextuell einordnen und viele Punkte miteinander verknüpfen“, denn „die Transaktion für sich genommen liefert nur wenig Information über das mit ihr verbundene Risiko“.
Um den Anforderungen der Echtzeit-Compliance gerecht zu werden, benötigen Finanzinstitute Lösungen, die über die herkömmliche Überwachung hinausgehen. Dazu gehört die Fähigkeit, Transaktionen kontinuierlich zu analysieren, Daten aus verschiedenen Quellen zu integrieren und umsetzbare Erkenntnisse zu liefern und zwar in dem engen Zeitrahmen, den Sofortzahlungen erfordern.
Siron®Onewurde speziell zu diesem Zweck entwickelt. Durch Kombination fortschrittlicher, KI-gesteuerter Transaktionsüberwachung mit nahtloser Datenintegration bewerten Finanzinstitute Risiken in Echtzeit, während Kontextinformation aus dynamischen Risikobewertungen, historischen Transaktionsdaten und den neusten Watchlists dafür sorgt, dass Compliance-Teams binnen Sekunden fundierte Entscheidungen treffen können.
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